Inhaltsverzeichnis:

1. Was ist das Ganztagsförderungsgesetz und was bedeutet der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung?
Das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) regelt die stufenweise Einführung des bundesweiten Ganztagsanspruchs ab dem Schuljahr 2026/27. Das bedeutet, dass ab August 2026 alle Erstklässler*innen in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf einen Ganztagesplatz haben. Dieser Anspruch wird in den Folgejahren auch auf die restlichen Jahrgänge der Grundschule ausgeweitet, sodass ab dem Schuljahr 2029/2030 allen Kindern von der ersten bis zur vierten Klasse ein Platz in einer Ganztagsbetreuung zusteht. Dies gilt auch für die Ferien – Schulen dürfen maximal vier Wochen schließen.
2. Ist die Ganztagsbetreuung Pflicht?
Der Rechtsanspruch ist für die Familien nicht verpflichtend – Eltern können also selber entscheiden, ob ihre Kinder das Angebot der Ganztagsbetreuung wahrnehmen. Grundsätzlich wird zwischen offenen und gebundenen Ganztagsschulen unterschieden: Bei gebundenen Ganztagsschulen ist eine Teilnahme an mindestens drei Tagen mit mindestens sieben Stunden verpflichtend. Bei offenen Ganztagsschulen besteht diese Pflicht nicht, allerdings sollten die Kinder wenn möglich mindestens an drei Tagen bis mindestens 15 Uhr anwesend sein um Kontinuität und die Planbarkeit der pädagogischen Arbeit zu gewährleisten.
3. Was ist das Ziel des Ganztagsföderungsgesetztes?
Der Ganztagsanspruch soll dabei helfen, eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Erwerbsleben sowie die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse ermöglichen. Außerdem zeigt sich: Kinder lernen im Ganztag besser und profitieren so ebenfalls von der Ganztagsförderung. Kinder sollen Freundschaften schließen, gemeinsam ihre Welt entdecken, erleben und Neues lernen. Es entstehen Bildungschancen, die Benachteiligungen ausgleichen können.
4. Wie ist der aktuelle Stand der Ganztagesbetreuung?
Momentan nehmen circa 430.000 von rund 680.000 Grundschulkindern an einem Ganztagsangebot teil. Dies bedeutet, selbst wenn nicht alle den Rechtsanspruch nutzen, einen Zuwachs von etwa 100.000 bis 150.000 Kindern, die ab 2026 zusätzlich betreut werden müssen. Laut der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft NRW ergibt sich bei einer Gruppengröße von 25 Kindern mit zwei Betreuungskräften daraus ein Zusatzbedarf von rund 12.000 pädagogischen Mitarbeiter*innen, zusätzlich zu den insgesamt rund 47.000 pädagogischen Kräften, die in Zukunft benötigt werden.
5. Wie wird der Ganztagsanspruch finanziert?
Bund und Länder finanzieren gemeinschaftlich die Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes. So zahlt der Bund 3,5 Milliarden Euro für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote und beteiligt sich auch an den laufenden Kosten: mit insgesamt 2,49 Milliarden Euro in den Jahren 2026-2029 und ab 2030 dann mit jährlich 1,3 Milliarden Euro.
6. Was beinhaltet die Ganztagsbetreuung?
Im Ganztag sollen Kinder neben dem Unterricht pädagogisch betreut und gefördert werden. Dabei beträgt der Umfang insgesamt acht Stunden an allen fünf Schultagen und es muss ein Mittagessen geben. In der additiven Form des Ganztags findet der Unterricht am Vormittag statt und nach dem Mittagessen können die Kinder die Hausaufgabenbetreuung besuchen oder verschiedene Freizeitangebote wahrnehmen. Das können zum Beispiel Sport, Musik, Malen und Basteln sowie Kochen und Backen sein. In der rhythmisierten Form werden Unterricht, Pausen und die außerunterrichtlichen Bildungs- und Betreuungsangebote über den Tag verteilt angeboten und freier gemischt.
7. Was sind die Herausforderungen?
Die Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung geht mit einer Vielzahl an Hürden einher:
- Es fehlen Erzieher*innen, Sozialpädagog*innen und Fachkräfte: laut Bertelsmann Stiftung werden mehrere 10.000 Lehrkräfte und bis zu 100.000 pädagogische Fachkräfte zusätzlich benötigt. Diese Herausforderung besteht vor allem in Westdeutschland. Um Fachpersonal zu finden, muss das Berufsfeld attraktiver gestaltet werden, durch höhere Stundenumfänge, bessere Löhne und Arbeitsbedingungen.
- Schätzungsweise müssen circa 600.000 bis 800.000 Ganztagsplätze zusätzlich an Grundschulen geschaffen werden, um den Bedarf bis 2029 schrittweise abzudecken.
- Es besteht massive Raumnot an den meisten Grundschulen, da die Räumlichkeiten sowohl stark ausgebaut als auch saniert werden müssen. Oft können gewünschte Angebote aufgrund fehlender Räume nicht durchgeführt werden.
- Die Verteilung und Nutzung der bereitgestellten finanziellen Mittel scheitert oft an fehlenden Planungskapazitäten der Kommunen.
- Es fehlen einheitliche Regelungen und Qualitätsstandards, sodass es große Unterschiede zwischen Bundesländern und auch einzelnen Kommunen gibt.
- Schulleitungen betonen, dass Schüler*innen vor allem aus Eigenmotivation gerne in die Ganztagsbetreuung gehen sollten, um wirklich zu profitieren. Das bedeutet, dass ein Ausbau alleine nicht reicht, auch die Qualität muss dabei stimmen.
8. Steigende Bürokratie und zusätzliche Logistik kann durch digitale Tools deutlich erleichtert werden
Ein weiterer entscheidender Faktor der Ganztagsbetreuung ist die enorme, zusätzliche organisatorische Belastung für Lehr- und Verwaltungskräfte. Die Koordination von Personal, Räumen und Betreuungsangeboten sowie die stetige Kommunikation mit Eltern und externen Partnern bedeuten für Schulen einen erheblichen Mehraufwand. Hier bieten digitale Systeme für Kommunikation und Verwaltung spürbare Entlastung.
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