Bei der Verwendung von Push-Benachrichtigungen kommt es zu einer Datenübermittlung an die Anbieter des von Ihrem Endgerät verwendeten Betriebssystems (im Fall von iOS an Apple oder im Fall von Android an Google), sodass diese Daten außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO verarbeitet werden, insbesondere in den USA.
Bei der Verwendung der Übersetzungsfunktion kommt es zu einer Datenübermittlung an Microsoft, bei der ebenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, dass diese Daten außerhalb des Anwendungsbereichs der DSGVO verarbeitet werden, insbesondere in den USA.
Wir weisen darauf hin, dass insbesondere in den USA kein mit der DSGVO vergleichbares Datenschutzniveau herrscht und es nicht ausgeschlossen ist, dass US-Behörden und Geheimdienste Zugriff auf die Daten nehmen können. Außerdem bestehen in den USA keine oder nur sehr eingeschränkte Rechtsschutzmöglichkeiten gegen diese Zugriffe und andere Datenschutzverstöße.
Für die USA besteht kein Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission. Mit den Anbietern aus den USA sind Standarddatenschutzklauseln vereinbart, die Sie hier einsehen können.